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Für Selbständige und Freiberufler


 

Die Basis-Rente, auch Rürup-Rente genannt, wurde zum 01.01.2005 eingeführt. Sie ähnelt sehr stark der gesetzlichen Rentenversicherung. Frühestens nach dem 60. Lebensjahr sichert sie eine monatliche Rentenzahlung zu. Diese Rentenzahlung ist nicht beleihbar, vererbbar, veräußerbar, übertragbar und kapitalisierbar.

 

Wer auf diese Flexibilität verzichten kann, wird belohnt. Im Jahr 2005 sind 60 Prozent der Beiträge steuerlich absetzbar. Bis 2025 steigt dieser Prozentsatz jährlich um zwei Prozent an. Die Rürup-Rente ist vor allem für Selbstständige sinnvoll, da diese ansonsten für ihre Beitragszahlungen in die Altersvorsorge keine Steuererleichterung erwarten könnten.


Mehr Sicherheit für Selbständige

 

Eigenverantwortlich vorsorgen ist Pflicht

Die Rürup-Rente (auch: „Basisrente“) ist eine private Rentenversicherung, mit der Sie eigenverantwortlich für ihr finanzielles Auskommen im Alter sorgen können - lebenslange Rentenleistungen mit guter Rendite sind garantiert.

 

Hohe Rendite durch Steuervorteile

Wegen der hohen steuerlichen Förderung ist die Rürup-Rente besonders für Selbstständige und Freiberufler attraktiv. Anders als bei der gesetzlichen Rente, wo die Beiträge der Versicherten schon im nächsten Monat wieder an die Rentner fließen, wird Ihre Rürup-Rente angesammelt und später zuzüglich einer sicheren Verzinsung wieder an Sie ausgezahlt.

Dank der Steuervorteile liegt die Rendite der Rürup-Rente dabei deutlich über dem Zins für andere Anlageformen.

 

Zusatzbaustein Berufsunfähigkeitsversicherung

Als Ergänzung zur Altersvorsorge in Form der Rürup-Rente können Zusatzbausteine zur Absicherung für den Fall der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit abgeschlossen werden. Möglich ist auch die Vereinbarung von variablen Beitragszahlungen oder beitragsfreien Zeiträumen.

 

Produkte der Rürup-Rente sind Hartz-IV-sicher, sie werden also nicht als Vermögen bei der Bedürftigkeitsprüfung zum Bezug von Arbeitslosengeld II angerechnet


So funktioniert die Förderung

 

Vater Staat fördert durch Steuervergünstigungen

Die Rürup-Rente wird steuerlich gefördert. Zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung dürfen Sie die Beiträge zu Ihrem privaten Rürup-Vertrag im Rahmen der Altersvorsorgeaufwendungen schrittweise als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abziehen - bis zu 20.000 Euro im Jahr bei Ledigen.

 

Bei Ehegatten verdoppelt sich dieser Betrag auf maximal 40.000 Euro. Für die Jahre 2005 bis 2025 gilt eine Übergangsregelung: 2005 können Sie zunächst 60 Prozent Ihrer Altersvorsorgebeiträge zu Rürup-Rente und gesetzlicher Rentenversicherung (höchstens 12.000 Euro bzw. 24.000 Euro bei Verheirateten) steuerlich geltend machen. In den nachfolgenden Jahren steigt der Anteil von 60 Prozent jährlich um zwei Prozentpunkte, so dass Ihre Beiträge im Jahr 2025 zu 100 Prozent berücksichtigt werden - bis die Grenze von 20.000 Euro für Ledige und 40.000 Euro für Ehepaare erreicht ist.

 

Zu beachten ist allerdings, dass der als Sonderausgaben abziehbare Beitrag um den bereits steuerfreien Arbeitgeberanteil zu Ihrer gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt wird.


Basis-Vorsorge und die gesetzliche Rente


 

Die gesetzliche Rente in der Krise

Die Altersvorsorge in Deutschland fußt traditionell auf drei Säulen - der gesetzlichen Rente, der betrieblichen und der privaten Vorsorge. Die gesetzliche Rente steckt in der Krise. Immer weniger Versicherte zahlen für immer mehr Rentner, ein Ende der Entwicklung ist nicht in Sicht.

 

Eigenverantwortung ist heute wichtiger denn je. Wenn Sie Ihr Leben im Ruhestand genießen und finanziell gut versorgt sein wollen, müssen Sie rechtzeitig privat vorsorgen.

 

Eigenverantwortlich vorsorgen mit der Rürup-Rente

Die Rürup-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge. Zur Privatvorsorge zählen auch Kapitallebensversicherungen, Sparguthaben, der Erwerb von Wertpapieren oder von Wohneigentum. Der Staat fördert private Altersvorsorge durch besondere Zuschüsse und Steuervergünstigungen.

 

Und anders als bei der gesetzlichen Rente, wo die Zahlungen der Versicherten schon im nächsten Monat wieder an die Rentner fließen, werden die Beiträge zu privaten Vorsorgeverträgen einschließlich der staatlichen Zulagen angespart und später zuzüglich Zins und Zinseszins als lebenslange Renten wieder ausgezahlt.


Die Ansparphase

 

Flexible Einzahlung

Als Rürup-Sparer können Sie so flexibel einzahlen, wie es Ihre finanziellen Verhältnisse erlauben. Bei finanziellen Engpässen können Sie mit Ihrem Vertragsunternehmen sogar ein Aussetzen der Beitragszahlungen für eine bestimmte Zeit vereinbaren.

 

Wachsende steuerliche Förderung

Für eine optimale Altersvorsorge sind allerdings regelmäßige Beitragszahlungen zu empfehlen. Die Beiträge zu Ihrer Rürup-Rente können Sie steuerlich absetzen - zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rente mit 60 Prozent im Jahr 2005, danach jährlich in Zwei-Prozent-Schritten steigend. Ab 2025 können die Beiträge dann voll geltend gemacht werden.

 

Tipp: Als Ergänzung zur Rürup-Rente bieten viele Anbieter zusätzlich Bausteine zur Absicherung für den Fall der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit an: Der finanzielle Schutz bei Berufsunfähigkeit wird immer wichtiger, denn die gesetzlichen Leistungen bei vorzeitigem Berufsausstieg wegen Krankheit sind kaum noch der Rede wert.


Die Auszahlungsphase


 

Frühestens ab 60

Im Regelfall beginnen die Auszahlungen aus Ihrer Rürup-Vorsorge, wenn Sie das 65. Lebensjahr erreicht haben. Als Versicherter können Sie Leistungen aber schon ab 60 beantragen - die monatlichen Rentenzahlungen sind dann natürlich geringer als bei Rentenbeginn erst mit 65.

 

Die Leistungen aus Rürup-Verträgen werden grundsätzlich als monatliche Rente gewährt - lebenslang und ganz gleich, welches Alter Sie erreichen.

 

Vorsorge auch für die Familie

Ansprüche aus einer Rürup-Rente sind nicht vererbbar, allerdings können Sie bereits bei Vertragsabschluss eine Hinterbliebenenrente für Ihren Ehepartner oder die Kinder vereinbaren.

 

Die Ansprüche aus einer Rürup-Vorsorge dürfen ebenso wie gesetzliche Rentenansprüche nicht übertragen, beliehen oder veräußert werden, auch die Auszahlung in einem einmaligen Betrag ist nicht möglich. Ab 2040 erstmals ausgezahlte Rürup-Renten sind in voller Höhe steuerpflichtig, bis dahin gilt eine Übergangsregel.


Wie finde ich das passende Produkt ?


 

Viele Anbieter, zahlreiche Produkte

Es ist nicht einfach, im Dschungel der Rentenprodukte den richtigen Weg zu finden.

Wenn Sie Ihre persönliche Vorsorgelücke mit einer Rürup-Rente schließen wollen, finden Sie sich einer Vielzahl von Anbietern und verschiedenen Produkten gegenüber.

 

Auf Beratung nicht verzichten

Besonders wichtig ist die Anpassung Ihrer Privatvorsorge an Ihre persönliche Rentenlücke und Ihre individuellen Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Auch die optimale Nutzung der steuerlichen Förderung muss berücksichtigt werden. Auf eine gründliche Beratung sollten Sie daher nicht verzichten.


Anfrage...

Für wen eignet sich die Basis-Rente besonders ?

 

Auf Selbstständige zugeschnitten

Aufgrund der steuerlichen Rahmenbedingungen ist die Rürup-Rente besonders auf Selbstständige und Freiberufler zugeschnitten, die während ihres Berufslebens oft gar keine Ansprüche auf eine gesetzliche Rente erweben und deshalb in voller Eigenverantwortung für ihr Alter vorsorgen müssen.

 

Durch die hohen Steuerfreibeträge können Sie auch größere Beträge in ihre Rürup-Rente investieren und gleichzeitig von der staatlichen Förderung profitieren.

 

Wer sich in Kombination mit der Rürup-Rente zudem gegen Berufsunfähigkeit absichert, ist bereits vor Erreichen des Rentenalters gut geschützt.

 

Auch Arbeitnehmer können profitieren

Auch als Arbeitnehmer mit gesetzlichem Rentenanspruch muss man heute zusätzlich vorsorgen. Die Rürup-Rente als sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Altersvorsorge kann entscheidend helfen, wenn es darum geht, die persönliche Vorsorgelücke zu schließen. Arbeitnehmer profitieren genauso von der steuerlichen Förderung der Rürup-Rente, wie Freiberufler und beruflich Selbstständige.


Die Basis-Rente ist Hartz-4-fest

 

Privatvorsorge auch bei Arbeitslosigkeit unangetastet

Wer für längere Zeit arbeitslos wird, kann von der Arbeitsbehörde verpflichtet werden, seinen Lebensunterhalt zunächst aus der Auflösung bestehender Sparanlagen zu bestreiten, bevor ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II entsteht.

Das gilt für Bankguthaben, Wertpapierdepots und in bestimmten Grenzen auch für Kapitallebensversicherungen - nicht aber für die steuerlich geförderte Privatvorsorge: Produkte der Rürup-Rente werden bei der Berechnung von Arbeitslosengeld II nicht als Vermögen angerechnet und bleiben dadurch auch bei längerer Arbeitslosigkeit voll erhalten.



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